Die EU-Kommission will mit einer Reihe von Maßnahmen den EU-Stahlsektor vor unlauteren Auswirkungen globaler Überkapazitäten schützen. Dazu gehören eine Begrenzung der zollfreien Einfuhrmengen auf 18,3 Millionen Tonnen pro Jahr sowie eine bessere Rückverfolgbarkeit der Stahlmärkte. Der Vorschlag wird die Schutzmaßnahme für die Stahlindustrie ersetzen, die im Juni 2026 ausläuft.Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen betonte: „Ein starker, dekarbonisierter Stahlsektor ist für die Wettbewerbsfähigkeit, die wirtschaftliche Sicherheit und die strategische Autonomie der Europäischen Union unerlässlich. Globale Überkapazitäten schaden unserer Industrie. Wir müssen jetzt handeln - ich fordere den Rat und das Parlament auf, rasch voranzugehen. Die Kommission wird weiterhin mit der Industrie zusammenarbeiten, um gute Arbeitsplätze zu schützen und zu schaffen, und mit den Mitgliedstaaten und globalen Partnern – auch auf WTO-Ebene –, um langfristige Lösungen für gemeinsame Herausforderungen zu finden.“
Kommission verspricht am Grundsatz des offenen Handels festzuhaltenMit ihrem Vorschlag will die Kommission die langfristige Lebensfähigkeit einer strategisch wichtigen Industrie gewährleisten. Sie hält dabei am Grundsatz des offenen Handels fest und stärkt die Zusammenarbeit mit den globalen Partnern, um Überkapazitäten abzubauen. Die vorgeschlagene Maßnahme ist vollständig WTO-konform. Nach Erhalt eines Mandats des Rates wird die Kommission mit den betroffenen EU-Handelspartnern im Rahmen des Verfahrens nach Artikel XXVIII des GATT zügig Gespräche über diese Änderung der WTO-Zölle der EU führen, um ihnen länderspezifische Zuteilungen anzubieten.
Folgende Maßnahmen sind geplant:
- Begrenzung der zollfreien Einfuhrmengen auf 18,3 Millionen Tonnen pro Jahr (eine Verringerung um 47 Prozent gegenüber den Stahlkontingenten für 2024),
- Verdoppelung des Nichtquotenzollsatzes auf 50 Prozent (gegenüber 25 Prozent im Rahmen der Schutzmaßnahme) und
- Stärkung der Rückverfolgbarkeit der Stahlmärkte durch Einführung einer Schmelz- und Gießpflicht, um Umgehungen zu verhindern.
Dauerhafter Schutz für EU-Stahlindustrie Der Vorschlag entspricht laut EU der Forderung von Arbeitnehmern, Industrie, mehreren Mitgliedstaaten, Mitgliedern des Europäischen Parlaments und Interessengruppen aus der EU, der EU-Stahlindustrie einen starken und dauerhaften Schutz zu bieten, um Arbeitsplätze in der EU zu sichern und den Sektor bei seinen Bemühungen um die Dekarbonisierung zu unterstützen.
Kommission setzt sich weiter für globale Lösung ein Stahlüberkapazitäten sind ein globales Problem, das ein starkes, echtes und gemeinsames Handeln aller Partner erfordert. Die Kommission wird weiterhin eine führende Rolle bei der Suche nach gemeinsamen Lösungen spielen, um die Ursachen der weltweiten Überkapazitäten wirksam zu bekämpfen, auch im Rahmen des Globalen Forums für Stahlüberkapazitäten. Mit ihrer vorgeschlagenen Maßnahme fordert die Kommission gleichgesinnte Länder auf, zusammenzuarbeiten, um ihre Volkswirtschaften von den weltweiten Überkapazitäten abzuschirmen und gleichzeitig die Lieferketten zu sichern und den gegenseitigen Marktzugang zu verbessern.
Ausnahmen für Länder des EWRAngesichts der engen und einzigartigen Integration in den EU-Binnenmarkt im Rahmen des EWR-Abkommens werden für Ausfuhren aus Norwegen, Island und Liechtenstein keine Zollkontingente oder -zölle gelten. Unabhängig davon sollten auch die Interessen eines Bewerberlandes, das sich in einer außergewöhnlichen und unmittelbaren Sicherheitslage befindet, wie die Ukraine, bei der Entscheidung über die Kontingentszuteilung berücksichtigt werden, ohne die Wirksamkeit der Maßnahme zu untergraben.
Nächste Schritte Der Vorschlag der Kommission unterliegt nun dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren, d.h. das Europäische Parlament und der Rat müssen sich auf die endgültige Verordnung einigen. Der Beschluss des Rates über die Aufnahme von Verhandlungen muss mit qualifizierter Mehrheit im Rat angenommen werden.
Nach der Verabschiedung durch den Rat und das Parlament wird die Maßnahme die EU-Schutzmaßnahmen für Stahl ersetzen, wenn diese im Juni 2026 auslaufen.
Quelle: EU-Kommission