Die EU-Kommission hat in ihrem Vorschlag zur CO2-Flottenregulierung für schwere Nutzfahrzeuge die Tür für Verbrennungsmotoren prinzipiell offen gelassen, auch wenn eine erhebliche Verschärfung der bisherigen CO2-Flottengrenzwerte vorgesehen ist.
„Es ist richtig, die CO2-Normen für schwere Nutzfahrzeuge im Einklang mit den „Fit for 55“-Zielen zu überarbeiten. Die EU-Kommission hat bei LKWs den Fehler, den sie bei der Regulierung von PKW-Antrieben gemacht hat, vermieden. Das enge Denk- und Verbrennerverbot ist nun einem offeneren Technologie- und Innovationshandlungsraum gewichen. Das begrüßen wir“, so Hartmut Rauen, stellvertretender VDMA-Hauptgeschäftsführer.
CO2-Flottengrenzwerte
Zumindest bei LKWs soll die Technologievielfalt nach dem Willen der EU-Kommission auch künftig möglich bleiben. Bis 2040 sollen die CO2-Flottengrenzwerte von schweren Nutzfahrzeugen in drei Stufen um 90 Prozent gegenüber den Referenzwerten von 2019 zurückgehen: Bis 2030 soll der Grenzwert um 45 Prozent sinken, bis 2035 um 65 Prozent. Bislang galten die CO2-Flottengrenzwerte nur für schwere Nutzfahrzeuge. Diese sollen nun auch für leichtere Lkw und Busse einschließlich Reisebusse Gültigkeit haben, wobei Busse im Jahr 2040 mit einem 100 Prozent-Ziel belegt werden.
Von der Kommission verworfen wurde hingegen die Anrechnung von eFuels, die von vielen Verbänden und Institutionen, unter anderem vom VDMA, gefordert wurde. Diese synthetischen Kraftstoffe bieten dabei viele wichtige Vorteile gegenüber herkömmlichen fossilen Brennstoffen. Sie können in der vorhandenen Infrastruktur verteilt und in vorhandenen Motoren eingesetzt werden, die heute noch Benzin oder Diesel nutzen, da sie chemisch ihren fossilen Gegenstücken entsprechen. Die Nutzung von eFuels ist CO2-neutral, da bei ihrer Nutzung nur die Menge CO2 frei wird, die zuvor in der Herstellung gebunden wurde.
Notwendigkeit von erneuerbaren Kraftstoffen
„Zur Defossilisierung des Verkehrssektors müssen alle erfolgversprechenden Technologien genutzt werden. Erneuerbare Kraftstoffe gehören definitiv dazu. Es ist unverständlich, dass die EU-Kommission auf den Beitrag der eFuels verzichten will“, erklärt Peter Müller-Baum, Geschäftsführer VDMA Power-to-X for Applications.
Die Aufnahme erneuerbarer Kraftstoffe in der CO2-Verordnung für schwere Nutzfahrzeuge würde die Ziele des Green Deal der EU unterstützten. Dennoch erhofft man sich ein positives Signal für die Wertschöpfungskette für Verbrennungsmotoren in Europa.
„Ein faktisches Ende des Verbrennungsmotors auch in Nutzfahrzeugen hätte dem Know-how in Europa erheblich geschadet – es wird aber nicht nur für die genannten Anwendungen gebraucht, sondern auch für Schiffe, Stromerzeugung und mobile Maschinen.“
In einem offenen Brief haben sich im Vorfeld der Veröffentlichung 120 Verbände und Unternehmen sowie über 90 Wissenschaftler aus dem Energie-, Automobil- und Umweltsektor mit einem an die EU-Kommission gewandt. Sie forderten, bei der Überarbeitung der europäischen CO2-Verordnung für schwere Nutzfahrzeuge das Dekarbonisierungspotenzial von nachhaltigen und erneuerbaren Kraftstoffen anzuerkennen und diese Kraftstoffe für die Einhaltung der CO2-Verordnung für schwere Nutzfahrzeuge zu berücksichtigen.