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22.01.2016

Europäische Kommission, Brüssel

Duferco-Gruppe muss staatliche Beihilfen zurückzahlen

Die Europäische Kommission ist zu dem Schluss gelangt, dass Finanzierungen in Höhe von 211 Mio. €, die die wallonischen Behörden in Belgien mehreren Stahlproduzenten zwischen 2006 und 2011 gewährt haben, den Wettbewerb verzerrt und gegen die EU-Beihilfevorschriften verstoßen haben. Nach einer eingehenden Untersuchung gelangte die Kommission zu dem Schluss, dass kein marktwirtschaftlich handelnder Kapitalgeber bereit gewesen wäre, zu denselben Bedingungen zu investieren wie die belgische „Foreign Strategic Investments Holding“ (FSIH), eine von der wallonischen Regierung in Belgien kontrollierte öffentliche Behörde. Die öffentliche Finanzierung verschafft den Begünstigten folglich einen selektiven Vorteil, den ihre Wettbewerber, die ohne eine solche subventionierte Finanzierung tätig sind, nicht haben.


Angesichts der Überkapazitätsprobleme der Stahlindustrie in der EU erlauben die EU-Beihilfevorschriften lediglich die Förderung der langfristigen Wettbewerbsfähigkeit und der Effizienz von Stahlproduzenten, nicht jedoch die Unterstützung von Stahlproduzenten in finanziellen Schwierigkeiten. Diese Regeln werden in zahlreichen EU-Mitgliedstaaten einheitlich angewandt.


Im Oktober 2013 leitete die Kommission eine eingehende Untersuchung zur Finanzierung mehrerer Unternehmen der Duferco-Gruppe durch die belgische „Foreign Strategic Investments Holding“ (FSIH) ein. FSIH wurde 2003 von der „Société wallonne de gestion et de Participations“ (Sogepa) gegründet, die sich im Besitz der belgischen Region Wallonien befindet, um in Stahlunternehmen zu investieren.


Wiederholt gewährte die FSIH zwischen 2006 und 2011 Unterstützung in Höhe von 211 Mio. € in Form staatlicher Beihilfe an Unternehmen der Duferco-Gruppe. Dies führte zu einer künstlichen Aufblähung der Unternehmenseinkünfte und verzögerte die ohnehin schon schwierigen, aber erforderlichen Kapazitätsanpassungen in der wallonischen Stahlindustrie. Die Untersuchung der Kommission ergab, dass kein marktgestützter Fondsmanager ausschließlich in eine einzige Gruppe (Duferco) und einen einzigen Wirtschaftszweig (Stahl) mit dem Ziel der Unterstützung der wallonischen Stahlproduktion investiert hätte, so wie es die FSIH getan hat.


Folglich stellen die Investitionen eine staatliche Beihilfe im Sinne der EU-Vorschriften dar. Die EU-Beihilfevorschriften gestatten jedoch lediglich eine Unterstützung zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit rentabler Unternehmen, nicht aber staatliche Beihilfen für Stahlproduzenten in finanziellen Schwierigkeiten. Bei den wiederholten Unterstützungsmaßnahmen für Duferco-Unternehmen handelt es sich folglich um mit den EU-Beihilfevorschriften nicht vereinbare staatliche Beihilfen. Belgien muss nun die Beihilfen von den Begünstigten bzw. deren Rechtsnachfolgern zurückfordern.


Trotz der umfangreichen rechtswidrigen staatlichen Beihilfen der wallonischen Regierung stellten die Duferco-Werke in Charleroi, La Louvière und Clabecq später die Stahlerzeugung ein. Die Kommission greift auf den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) zurück, um die Bemühungen der Region Wallonien im Hinblick auf die Umschulung entlassener Arbeitnehmer zu unterstützen.


Europäische Kommission, Brüssel