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19.01.2016

Salzgitter AG, Salzgitter

Salzgitter von neuester Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs betroffen

Nach einem am 13. Januar 2016 veröffentlichten Urteil des BFH sind Dividendenerträge, die der Entleiher bei einer Wertpapierleihe erzielt hat, unter bestimmten Umständen nicht als steuerfrei anzusehen. Dies gilt für alle noch nicht abgeschlossenen Steuerjahre. Bisher hatten die Finanzbehörden solche Erträge als steuerbefreit behandelt. Der Salzgitter-Konzern hat – wie viele andere Unternehmen – in der Vergangenheit auch von dem Instrument der Wertpapierleihe Gebrauch gemacht. Er ist daher voraussichtlich von dieser neuen Rechtsprechung betroffen.


Aus kaufmännischer Vorsicht hatte der Salzgitter-Konzern sowohl für etwaige nachträgliche Steuerzahlungen als auch für damit verbundene Zinszahlungen Rückstellungen gebildet. Infolge der weitgehenden Deckung durch diese Rückstellungen wird das Ergebnis des Konzerns vor Steuern (EBT) nach unserer ersten Einschätzung mit ca. 15 Mio. € belastet werden. Der Konzern bleibt dennoch bei der Prognose für das Jahresergebnis 2015, wonach er einen Gewinn vor Steuern im unteren zweistelligen Millionen-Euro-Bereich erwartet. Darüber hinaus rechnet das Unternehmen mit einem Steuermehraufwand von ca. 26 Mio. €.


Salzgitter AG, Salzgitter