22.01.2016
Die Europäische Kommission hat eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob die staatliche Unterstützung Italiens zugunsten des Stahlproduzenten Ilva mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht. In dem Beihilfeverfahren wird die Kommission unter anderem prüfen, ob Ilva durch bestimmte Maßnahmen, die ihm den Zugang zu Finanzmitteln für die Modernisierung seines Stahlwerks in Tarent erleichtert haben, ein ungerechtfertigter Vorteil gegenüber seinen Wettbewerbern verschafft wurde. Angesichts der dringenden Notwendigkeit, den Standort von Ilva in Tarent zu dekontaminieren, umfasst der Beschluss der Kommission auch Schutzklauseln, die es Italien ermöglichen, umgehend mit den Dekontaminierungsmaßnahmen zu beginnen. Mit der Einleitung einer eingehenden Untersuchung erhalten Beteiligte die Möglichkeit, zu den in Rede stehenden Maßnahmen Stellung zu nehmen. Das Verfahren wird ergebnisoffen geführt.
Angesichts der Überkapazität der Stahlindustrie in der EU erlauben die EU-Beihilfevorschriften lediglich die Förderung der langfristigen Wettbewerbsfähigkeit und der Effizienz von Stahlunternehmen, nicht jedoch die Unterstützung von Stahlproduzenten, die sich in finanziellen Schwierigkeiten befinden. Diese Regeln werden in zahlreichen EU-Mitgliedstaaten einheitlich angewandt.
Das Stahlwerk Ilva in Tarent ist das größte Stahlwerk der EU und könnte bei voll ausgeschöpfter Kapazität so viel Stahl produzieren wie Bulgarien, Griechenland, Ungarn, Kroatien, Slowenien, Rumänien und Luxemburg im Jahr 2015 zusammen. Die Kommission hat zahlreiche Beschwerden von Beteiligten über mutmaßliche staatliche Beihilfemaßnahmen erhalten, die angeblich darauf abzielen, Ilva künstlich am Leben zu erhalten, was angesichts der enormen Produktionskapazität des Werks zu einer erheblichen Verzerrung des Wettbewerbs führen könnte.
Diese Maßnahmen belaufen sich insgesamt auf etwa 2 Mrd. € etwaiger staatlicher Beihilfen. Sie umfassen staatliche Darlehensgarantien, ein Gesetz, das den Ilva gewährten Darlehen im Falle einer Insolvenz absolute Zahlungspriorität einräumt (auch gegenüber Verbindlichkeiten öffentlicher Stellen), ein Gesetz, das Ilva Zugang zu im Rahmen eines laufenden strafrechtlichen Verfahrens gegen Anteilseigner von Ilva und die ehemalige Unternehmensspitze beschlagnahmten Finanzmitteln ermöglicht, noch bevor festgestellt wurde, wem diese Mittel zustehen, sowie die Beilegung eines langjährigen Rechtsstreits zwischen dem staatseigenen Unternehmen Fintecna und Ilva durch Zahlungen an Ilva.
Die Kommission ist verpflichtet, Beschwerden über mögliche Verstöße gegen die EU-Beihilfevorschriften nachzugehen. Sie wird nun im Detail prüfen, ob sich ihre anfänglichen Bedenken bestätigen, d. h. ob diese Maßnahmen Ilva einen ungerechtfertigten Vorteil gegenüber seinen Wettbewerbern verschaffen und somit nicht mit den EU-Beihilfevorschriften vereinbar sind.
Europäische Kommission, Brüssel